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Infos für den Wassersportler

⚓ AWN und Skipperakademie präsentieren: den Wassersport Campus - jetzt anmelden! ⚓

Liebe Wassersportfreunde,

die AWN Skipperakademie hat ein neues Projekt für diejenigen unter Euch, die zwar vielleicht schon einige Scheine besitzen, denen es aber an Fahrpraxis fehlt - den Wassersport Campus. Ein viertägiges Programm bestehend aus Praxis an Bord und Theorieworkshops mit erfahrenen Trainern in einer tollen Atmosphäre wartet auf Euch.

Das AWN-Team!

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Neue Sportbootführerscheinverordnung: Das ändert sich

Am 10. Mai tritt die neue Sportbootführerscheinverordnung in Kraft und ersetzt die bisherigen zwei Sportbootführerscheinverordnungen „SBF-Binnen“ und „SBF-See“. Künftig gibt es nur noch einen Sportbootführerschein, auf dem die jeweiligen Geltungsbereiche – Binnenschifffahrtsstraßen und/oder Seeschifffahrtsstraßen – dokumentiert werden.

Der Wortlaut der Sportbootführerscheinverordnung kann hier eingesehen werden.

Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Die Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins für den Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen können bei allen Prüfungsausschüssen des Deutschen Segler-Verbands und auch im Ausland abgelegt werden.
  • Alle Theorie- und Praxisprüfungen können zu verschiedenen Zeitpunkten und an verschiedenen Orten abgelegt werden.
  • Es reicht grundsätzlich aus, wenn die Antragsunterlagen und Gebühren spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sind.
  • Die Sperrfrist von vier Wochen für die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen entfällt; die Prüfungen können jedoch nicht an demselben Tag wiederholt werden.
  • Für das fahrerlaubnisfreie Führen von Sportbooten besteht keine Altersgrenze mehr.
  • Sowohl die Besitzer der alten Sportbootführerscheine als auch die des neuen Führerscheins dürfen künftig auf Binnenschifffahrtsstraßen Sportboote von weniger als 20 Meter Länge führen. Einzige Ausnahme: Auf dem Rhein dürfen Sportboote von weniger als 15 Meter Länge geführt werden.
  • Das ärztliche Zeugnis wurde vereinfacht, so entfällt beispielsweise die Wiederholungspflicht bei eingeschränkter Sehschärfe. Diese Änderung gilt ebenfalls für diejenigen, die bereits Inhaber eines Sportbootführerscheins sind.
  • Der Arzt muss das Zeugnis künftig in einem geschlossenen Umschlag direkt an den Prüfungsausschuss senden. Der Sportbootführerscheinbewerber erhält eine Kopie.
  • Die Gebühren schließen die Reisekosten der Prüfer sowie etwaige Raumkosten ein.
  • An den Formaten des Sportbootführerscheins ändert sich vorläufig nichts. Die Einführung des vorgesehenen Scheckkartenformats erfolgt zu einem späteren, derzeit noch nicht festgelegten Zeitpunkt.

Inhaltlich verändert sich die Prüfung nur unwesentlich. Die Fragebogen werden entsprechend den neuen Begrifflichkeiten und wenigen rechtlichen Änderungen angepasst. Die Aufgaben der praktischen Prüfungen ändern sich nicht.

Dr. Germar Brockmeyer, Leiter der Abteilung „Befähigungsnachweise und Ausbildung“ des Deutschen Segler-Verbandes (DSV): „Viele formale Hürden wurden endlich abgeschafft – das begrüßen wir. Auch wenn wir uns zum Teil noch weitergehende Änderungen gewünscht hätten, freuen wir uns, dass viele unserer Vorschläge in der Verordnung umgesetzt wurden.“

Der DSV ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Prüfung und Erteilung von Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen beliehen und hat den Gesetzgeber bei der Erstellung der neuen Sportbootführerscheinverordnung fachlich beraten.